Health & Wellness - Behandlungen

Wellness-Behandlungen zielen darauf ab, das allgemeine Wohlbefinden zu steigern und Stress abzubauen. Sie umfassen entspannende Aktivitäten wie Massagen, Aromatherapie und Selbsthilfe-Übungen. Diese Behandlungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen eine Auszeit vom Alltag zu bieten und Ihre Lebensqualität durch Entspannungen und Ruhe zu verbessern.

 

Präventive Vorteile von Wellness: Wellness ist nicht nur für die Entspannung wichtig, sondern bringt auch präventive gesundheitliche Vorteile mit sich. Durch die Förderung von Entspannung und Stressabbau können Wellness-Behandlungen langfristig zur Vorbeugung von gesundheitlichen Beschwerden beitragen.

 

Im Gegensatz dazu konzentrieren sich Health-Behandlungen auf die Diagnose, Behandlung und Prävention von Krankheiten. Sie können Akupunktur, Ernährungsberatung und Rehabilitative Übungen umfassen. Diese Behandlungen sind spezifisch auf gesundheitliche Probleme ausgerichtet und zielen darauf ab, Ihre körperliche Gesundheit zu verbessern.

 

Wellness - Behandlungen

Tuina - behandlungen

Berührungen wirken heilsam auf Körper und Geist. Lassen Sie sich verwöhnen und entspannen Sie durch sanfte Dehnungen, rhythmische Streichungen und stimulierende Griffe. Finden Sie die perfekte TuiNa-Anwendung für Ihre Bedürfnisse.

TuiNa - Behandlung gemäß tcm

Teilkörperbehandlung ähnlich einer Massage

 

Die Behandlung wird ohne Öl am bekleideten Körper durchgeführt.

75,- €


TuiNa - Kombinationsangebote

Nähere Informationen zu weiteren

TuiNa- Arrangements mit Körpermassagen und

Facial-Treatments können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:

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GUA SHA - RÜCKENBEHANDLUNG

Muskelentspannende Behandlung mit dem Jadestein

 

Gua Sha kann alleinig durchgeführt oder mit anderen Körperbehandlungen kombiniert werden. 

60,- € pro Behandlung


Health - Behandlungen

Eine Health - Behandlung bedarf zu Anfang ein detailliertes Anamnesegespräch, um eine präzise Diagnose zu stellen und die geeignete Behandlungsmethode auszuwählen.

Das ausführliche Gespräch und die Diagnostik helfen die Ursachen besser zu verstehen. Dies ist wichtig, um nicht nur die Beschwerden zu behandeln, sondern auch die zugrundeliegenden Ursachen.

Daher ist ein ausführliches Anamnesegespräch ein unerlässlicher Bestandteil der chinesischen Medizin, um eine effektive und individuell abgestimmte Behandlung zu gewährleisten. 

Die Kosten für alle medizinischen Leistungen werden vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.

Die Bezahlung der Leistungen erfolgt unmittelbar nach der Behandlung per EC-Zahlung.

KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH

Unverbindliches Kennenlernen in einem 20 minütigen kostenlosen Telefongespräch zum Besprechen der notwendigen Schritte bei einer Zusammenarbeit


ANAMNESE UND AUSWERTUNG

Werden in den ersten beiden Terminen durchgeführt, inklusive der ersten und zweiten TuiNa- bzw. Akupunktur- Behandlung

 

Details: Anamnesegespräch mit chinesischer Zungen- und Pulsdiagnostik, Befunderhebung, Therapie- und Kostenplan, Besprechung der Befunderhebung und individuellen Empfehlungen

insgesamt 375,- € mit TuiNa / 345,- € mit Akupunktur


FOLGEKONSULTATIONEN

Zusätzliche ausführliche Beratungs- oder Rechercheleistungen, auch via Telefon oder E-Mail

 

Dauer des Aufwandes: ab 20 Minuten

Honorar nach Zeitaufwand (ab 30,- €)


AKUPUNKTUR

Regulierende Behandlung mit Akupunkturnadeln

 

Akupunktur kann alleinig durchgeführt oder mit anderen Körperbehandlungen kombiniert werden. 

60,- € pro Behandlung

ONLINE-BERATUNG

Beratungsgespräche und Anleitungen zu Selbsthilfe-Übungen bequem von Zuhause

 

Unter bestimmten Bedingungen sind Online-Beratungen möglich. Bei Wunsch schreiben Sie mir eine E-Mail.

Beratungshonorar nach Zeitaufwand 


Terminabsage

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher per Telefon (Mailbox) oder per E-Mail abgesagt werden (Montagstermine spätestens am Samstag).

Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden, unabhängig der Gründe, mit 50 € Ausfallhonorar berechnet. Die vorstehende Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn Sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen.

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarung an. 

 

 

HINWEIS:

Die von mir angewandten Therapiemethoden sind nur zum Teil von der evidenzbasierten Medizin (Schulmedizin) anerkannt. Die anderen Methoden haben sich in der erfahrungsbasierten Medizin bewährt, sind jedoch nicht wissenschaftlich anerkannt.

Ich bin aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen.

Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die individuellen Einsatzmöglichkeiten.

 

Anmerkung:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkennt die Behandlung mit Akupunktur bei circa 42 Erkrankungen an. Die Liste der WHO beinhaltet eine Auswahl von verschiedenen Indikationen: Orthopädische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege/Verdauungstraktes, Allergien und Hauterkrankungen, gynäkologische und urologische Erkrankungen, Innere Erkrankungen, Störungen des Immunsystems, psychosomatische Erkrankungen.

 

Es ist mir als Heilpraktikerin nicht gestattet, auf meiner Internetseite mögliche Anwendungsgebiete und Indikationen der Traditionellen Chinesischen Medizin oder von ätherischen Ölen zu nennen. Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die individuellen Einsatzmöglichkeiten.

 

 

KOSTENÜBERNAHME DER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNGEN DURCH EINE VERSICHERUNG

 

Gesetzliche Krankenversicherungen 

Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten von Heilpraktikern in der Regel nicht. Bitte informieren Sie sich bezüglich einer Erstattungsmöglichkeit vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Zudem können gesetzlich Versicherte ergänzend eine private Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abschließen.

Die Bezahlung der Leistungen erfolgt unmittelbar nach der Behandlung per EC-Zahlung. Gerne stelle ich Ihnen eine Quittung aus. Diese enthält keine Diagnosen oder Leistungsziffern.

 

Private Krankenkassen, Beihilfe, Zusatzversicherungen

Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt in der Regel von Privatversicherungen und privaten Zusatzversicherungen entsprechend den individuell vereinbarten Tarifen. Weiterhin ist die (Teil-)Übernahme durch die Beihilfen (Beamte / Post) möglich.

Überprüfen Sie bitte im Vorfeld die Vertraglichkeiten mit Ihrer Privaten Krankenkasse / Zusatzversicherung, in welchem Umfang die Leistungen eines Heilpraktikers inbegriffen sind. Das Ergebnis des Erstattungsverfahren lässt den Honoraranspruch an mich unberührt.

Die von mir berechneten Gebühren gelten unabhängig von den Erstattungsbeträgen der Krankenkasse oder Zusatzversicherungen. Eventuelle Differenzen sind von Ihnen als Patientin selbst zu tragen.

Die Rechnungen beinhalten eine genaue Auflistung aller von mir erbrachten Leistungen, sowie den entsprechenden Leistungsziffern der GebüH (unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), jedoch mit einem von mir festgelegten individuellen Honorar. Dieses liegt teilweise über den  Honorarsätzen der GebüH, denn die dort aufgeführten Werte der Leistungsziffern stammen aus den 1980er Jahren und sind seitdem nicht mehr an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden. Um Ihnen eine (teilweise) Erstattung meiner Honorare durch Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe zu erleichtern, habe ich in meiner Honorarliste die Begriffe und Leistungsziffern des Gebührenverzeichnisses übernommen und diesen meine abweichenden Honorare zugeordnet.

 

Stand März 2024